AI-Overviews-Opt-out: Inhalte aus Googles KI-Suche nehmen

AI Overviews Opt-out: Inhalte aus Googles KI-Suche nehmen - seo-kreativ.de
Das Wichtigste in Kürze:

Google hat einen Schalter in der Search Console eingeführt, der deine Inhalte aus AI Overviews und AI Mode nimmt – ohne deine normalen Rankings anzutasten. Wirksam ist er laut Google seit dem 17. Juni 2026, aber mit drei dicken Sternchen.

  • Der Schalter läuft vorerst nur für einen Teil der UK-Betreiber. In Deutschland, Österreich und der Schweiz kannst du ihn noch nicht nutzen – die AI Overviews selbst gibt es hier aber längst.
  • Für die meisten Seiten ist der Opt-out keine gute Idee. Einen ernsthaften Case haben vor allem Subscription- und Premium-Publisher sowie Marken mit konkretem Reputationsrisiko.
  • Verwechsle die vier Hebel nicht: der neue Schalter, Google-Extended, nosnippet und noindex machen vier verschiedene Jobs.
  • Parallel hat das Landgericht München I nach Medienberichten per einstweiliger Verfügung (noch nicht rechtskräftig) entschieden, dass Google für falsche Aussagen in AI Overviews als unmittelbarer Störer einzustehen hat – ein zweites, juristisches Instrument in DACH.

Zwei Jahre lang war der Deal bei AI Overviews einseitig. Dein Content landet in der KI-Antwort – ob du willst oder nicht. Raus kamst du nur, wenn du Google komplett aussperrst und damit auch aus der normalen Suche fliegst. Für jede Seite, die von Suchtraffic lebt, war das keine Wahl, sondern eine Drohung.

Das ändert sich gerade. Google hat einen Opt-out-Schalter in der Search Console eingeführt, mit dem du deine Inhalte aus den generativen KI-Funktionen der Suche nimmst – und der laut Google ausdrücklich kein direktes Ranking-Signal für die normale Suche ist. Klingt nach dem, worauf Publisher seit Launch von AI Overviews warten. Ist es auch. Mit drei dicken Sternchen.

Erstens: Der Schalter ist vorerst UK-only. Zweitens: Er bündelt mehrere Funktionen, die du eigentlich getrennt steuern willst. Und drittens – das ist der deutsche Sonderfall – hat das Landgericht München I parallel nach Medienberichten per einstweiliger Verfügung entschieden, dass Google für falsche Aussagen in AI Overviews als unmittelbarer Störer einzustehen hat (noch nicht rechtskräftig). Die regulatorische und die juristische Front bewegen sich gleichzeitig, und beide ändern die Frage, ob du in AI Overviews überhaupt drinbleiben willst.

Wichtig zur Einordnung, weil hier zwei völlig verschiedene Dinge durcheinandergehen: Es geht in diesem Artikel nicht um die Browser-Erweiterungen, mit denen Endnutzer sich die KI-Übersicht in ihrer eigenen Suche ausblenden. Es geht um die Betreiber-Kontrolle – also darum, dass deine Website nicht mehr als Quelle für die KI-Antworten herangezogen und verlinkt wird. Das ist eine SEO-Entscheidung, keine Browser-Einstellung.

Selbst anfassen kann ich den Schalter noch nicht – in DACH ist er schlicht nicht freigeschaltet, und genau das ist der Haken. Was ich machen konnte: die Google-Doku Zeile für Zeile durchgehen, seit die UK-Funktion dokumentiert ist. Und da wird sofort klar, wie leicht man hier das Falsche erwischt. Vier Hebel, die ähnlich klingen, drei davon tun etwas völlig anderes als der neue Schalter. Diese Verwechslung wird teuer, sobald sie auf eine ganze Property durchschlägt.

Was der Search-Generative-AI-Schalter wirklich macht

Key Takeaway: Der Schalter steuert, ob deine Inhalte in AI Overviews, AI Mode und den generativen Discover-Funktionen erscheinen und zur KI-Antwort beitragen. Er greift laut Google-Dokumentation seit dem 17. Juni 2026, betrifft nicht dein normales Ranking und nicht den Discover-Feed selbst.

Das Control heißt bei Google offiziell Search generative AI control und sitzt in der Search Console unter Einstellungen → Search generative AI. Laut der offiziellen Search-Console-Hilfe verwaltet es die Sichtbarkeit deiner Seite in drei Bereichen: AI Overviews, AI Mode und – laut Dokumentation aktuell so vorgesehen – generative KI-Funktionen in Google Discover. Google merkt selbst an, dass es diese Liste mit der Zeit erweitern wird. Was hier eigentlich an- und ausgeschaltet wird, habe ich im Detail im Pillar zum Unterschied zwischen AI Mode und AI Overviews auseinandergenommen – dieser Beitrag ist der Spoke dazu: dort das Was, hier das Ob und Wie des Ausschlusses.

Du hast drei Einstellungen zur Wahl:

EinstellungWirkung
Einschließen (Standard) Deine Inhalte können in den KI-Funktionen erscheinen, verlinkt werden und zur KI-Antwort beitragen. Du erhältst Impressionen und Traffic aus diesen Funktionen. Voreinstellung für alle Properties.
Ausschließen Deine Inhalte werden in den KI-Funktionen nicht mehr sichtbar, nicht verlinkt und nicht zur Generierung herangezogen. Kein Traffic, keine Impressionen aus diesen Funktionen.
Vom übergeordneten Element erben Die Property folgt der Einstellung ihrer übergeordneten Property. Voreinstellung, sobald eine Property eine übergeordnete besitzt – überschreibbar.

Der entscheidende Satz steht in der Google-Doku schwarz auf weiß: Dieses Control wird nicht als Ranking- oder Inclusion-Signal für andere Teile der Suche verwendet. Ein Ausschluss kostet dich also – nach Googles Aussage – keine Position in den klassischen blauen Links. Deine Inhalte fließen weiterhin in das allgemeine Sprachverständnis der Suche ein, und andere Google-Dienste wie Merchant Center oder Google Ads bleiben unberührt.

Zwei technische Details, die in der Praxis zählen: Ein Wechsel greift typischerweise innerhalb von ein bis zwei Tagen, durch Caching und Propagation kann es laut Google in Einzelfällen länger dauern. Und während der aktuellen Testphase kannst du die Einstellung zwar setzen, sie wirkt sich laut Google aber erst seit dem 17. Juni 2026 tatsächlich auf die Suche aus. Wer den Schalter vorher umlegte, war noch nicht geschützt.

UK-only: Was das für den DACH-Raum (noch) bedeutet

Key Takeaway: Den Opt-out-Schalter kannst du in DACH noch nicht nutzen – er läuft für einen Teil der UK-Betreiber. Die AI Overviews selbst sind hier längst aktiv. Die sinnvolle Vorbereitung: jetzt eine saubere Baseline deiner KI-Sichtbarkeit aufbauen.

Google rollt den Schalter zunächst nur an einen Teil der Website-Betreiber in Großbritannien aus – ausdrücklich zum „gründlichen Testen“, bevor er global folgt. Ein konkretes Datum für Deutschland, Österreich oder die Schweiz gibt es nicht. Treiber ist die britische Wettbewerbsbehörde CMA, die Google unter dem Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024 zu diesen Controls verpflichtet hat; Controls auf Seiten-Ebene sollen laut den aktuellen CMA-Vorgaben voraussichtlich ab März 2027 in Kraft treten.

Das erzeugt eine schiefe Lage, die du kennen musst: Die AI Overviews sind in Deutschland und Österreich bereits seit Frühjahr 2025 ausgerollt. Du bist also längst Quelle für die KI-Antworten – nur die Kontrolle darüber hast du hier noch nicht. Genau dieses Muster „Feature schon da, Steuerung noch nicht“ kennst du aus meinem Beitrag zum Google Discover Update Februar 2026, das ebenfalls erst US-only startete. Die Lehre ist dieselbe: Noch nichts zu befürchten – aber die Signale sind eindeutig, und wer schlau ist, bereitet sich jetzt vor.

Vorbereitung heißt für mich vor allem eins: die KI-Sichtbarkeit messbar machen, bevor der Schalter überhaupt in DACH ankommt. Google hat parallel zum Opt-out in der Search Console eigene Performance-Daten zu den KI-Funktionen eingeführt (von Google als „Insights“ bezeichnet). Sie zeigen Impressionen in den KI-Funktionen, betroffene URLs, Länder und Geräte – getrennt von der klassischen Performance.

Dass die Datengrundlage in der GSC plötzlich zur Stellschraube wird, ist kein neues Thema: Schon als Google den num=100-Parameter abgeschaltet hat, mussten viele lernen, ihre Impressions-Zahlen neu zu lesen. Beim KI-Report ist es derselbe Reflex – erst die Datenbasis verstehen, dann interpretieren.

Tipp: Baue dir jetzt eine Baseline. Notiere monatlich, welche deiner URLs in KI-Funktionen Impressionen sammeln. Wenn der Opt-out in DACH ankommt, triffst du die Ja/Nein-Entscheidung auf Basis echter Daten – nicht aus dem Bauch. Achtung beim Report: Er liefert Impressionen, aber keine Klicks. Du siehst, wo du auftauchst, nicht ob es Traffic bringt.

Opt-out ≠ Google-Extended ≠ noindex: vier Hebel sauber trennen

Key Takeaway: Der neue Schalter, Google-Extended, nosnippet und noindex machen vier verschiedene Jobs. Wer sie verwechselt, blockt entweder zu wenig (Training läuft weiter) oder zu viel (Snippet weg, Seite raus aus der Suche). Google trennt das in seiner Doku selbst.

Das ist der Punkt, an dem die meisten Artikel und auch viele SEOs schludern. Bis zu diesem Schalter gab es keinen Hebel, der nur die KI-Anzeige steuerte. Die Google-Hilfe ist hier ausnahmsweise deutlich – sie nennt die Abgrenzung explizit:

Hebel Aus AIO & AI Mode? Stoppt KI-Training? Snippet bleibt? Bleibt in der Suche?
Search generative AI control (neu) Ja Nein Ja Ja
Google-Extended Nein Ja Ja Ja
nosnippet Ja Nein Nein Ja
noindex Ja Nein Nein

Konkret heißt das, mit Googles eigenen Worten als Beleg: Der neue Schalter betrifft nicht das KI-Training – „to limit training of the models“ verweist Google ausdrücklich auf Google-Extended. Und um deine Inhalte komplett aus der Suche zu nehmen, brauchst du weiterhin noindex. Google-Extended wiederum begrenzt das Training, holt dich aber nicht aus der Anzeige in AI Overviews. Und nosnippet war bislang der einzige Notausgang aus den KI-Funktionen – mit dem Preis, dass auch dein normales Snippet verschwindet. Genau diese Kopplung löst der neue Schalter auf, wie auch das Search Engine Journal herausstellt.

Einen fünften Hebel gibt es seit Juli 2026 eine Etage tiefer, auf der CDN-Ebene: Bei Cloudflare kann ein KI-Training-Block auch Googlebot mit aussperren – server- statt Google-seitig.

Property-Vererbung: der Stolperstein bei Parent und Child

Key Takeaway: Eine Property erbt die Einstellung standardmäßig von der nächstgelegenen übergeordneten Property, die das Erben gestoppt hat – sonst von der Top-Level-Domain. Setzt du den Schalter auf Domain-Ebene, ziehst du ungewollt alle Unterverzeichnisse mit, sofern dort nichts Eigenes konfiguriert ist.

Das ist der Teil, den die ausführliche Google-Hilfe inzwischen nachgeliefert hat – und er ist in der Praxis fehleranfällig. Die Logik in Kürze: Standardmäßig erbt eine Property ihr Control von der nächstgelegenen übergeordneten Property, die ihr Erben aktiv gestoppt hat. Hat keine der übergeordneten Properties manuell etwas konfiguriert, gilt die Einstellung der Top-Level-Domain.

Ein Beispiel aus der Google-Doku: Die Child-Property https://example.com/business/cats erbt standardmäßig die Einstellung ihrer Domain-Property example.com – es sei denn, eine nähere übergeordnete Property wie https://example.com/business/ wurde manuell konfiguriert. Owner einer Child-Property können jederzeit entweder dem Parent folgen oder eine eigene Einstellung für die Property und ihre Unterseiten setzen.

Warum das in technischen Audits regelmäßig schiefgeht: Wer in der Search Console mehrere Properties pflegt – Domain-Property plus diverse URL-Präfix-Properties – legt den Schalter gerne auf der bequemsten Ebene um und übersieht, dass die Einstellung nach unten durchschlägt. Im Zweifel kontrollierst du pro Property einzeln, ob sie erbt oder eine eigene Konfiguration hat, bevor du irgendetwas auf Ausschließen setzt.

Solltest du dich ausschließen? Ein Entscheidungsrahmen

Key Takeaway: Für die große Mehrheit ist Drinbleiben richtig: Sichtbarkeit in der KI-Antwort ist oft besser als gar keine Sichtbarkeit. Einen ernsthaften Opt-out-Case haben vor allem Subscription- und Premium-Publisher sowie Marken mit konkretem Reputationsrisiko. Werbe-, Lead- und B2B-Seiten sowie E-Commerce in aller Regel nicht.

Die Datenlage, die die Debatte befeuert, ist real – aber kein Freibrief für Panik. Eine Ahrefs-Auswertung sieht die organische CTR auf Position 1 bei vorhandenem AI Overview um rund 58 Prozent niedriger – als Korrelation, nicht als belegte Ursache. Pew-Research-Daten zeigen 8 Prozent Klickrate auf ein klassisches Suchergebnis bei vorhandenem AI Overview gegenüber 15 Prozent ohne. Die britische Publishers Association meldete 19 Prozent CTR-Rückgang bei akademischen Referenzdiensten. Und in einer nicht repräsentativen X-Umfrage des SEO-Branchenbeobachters Barry Schwartz (gut 350 Teilnehmer) gaben rund 33 Prozent an, ihre Inhalte ausschließen zu wollen, sobald Google es erlaubt. Die Zahlen stammen aus unterschiedlichen Erhebungen mit jeweils eigener Methodik und sind nicht eins zu eins vergleichbar – als Richtungsanzeige taugen sie trotzdem.

Trotzdem ist die Kritik an dem Schalter selbst gewichtig, und du solltest sie kennen, bevor du ihn lobst. Paul Bannister von Raptive nennt den Opt-out sinngemäß einen Lichtschalter, während das Kraftwerk weiterläuft – echte Kontrolle sehe anders aus. Stuart Forrest (vormals Bauer Media) bringt das Kernproblem auf den Punkt: Ohne KI-spezifische Klickdaten kannst du gar nicht beurteilen, ob AI Overviews dir Traffic bringen oder ihn nur abschneiden. Und Chris Dicker (Candr Media) warnt davor, dass Google AI Overviews, AI Mode und Discover zusammenfasst, statt jede Funktion einzeln steuerbar zu machen – ein Problem, sobald Discover als Traffic-Quelle mit im selben Schalter hängt.

Gegen das Bauchgefühl hilft ein nüchterner Selbsttest. Genau die Fragen gehe ich durch, bevor ich einem Mandanten überhaupt zum Opt-out rate – mehr als ein oder zwei klare Ja sprechen dafür, ansonsten bleibst du drin:

  • Geschäftsmodell: Lebt deine Seite von bezahlten Inhalten oder Abos, deren Wert sinkt, sobald die KI sie kostenlos zusammenfasst?
  • Reputationsrisiko: Besteht ein konkretes Risiko, dass eine fehlerhafte KI-Zusammenfassung deiner Inhalte dir schadet (siehe das Münchner Urteil unten)?
  • Traffic-Abhängigkeit: Wie groß ist der Anteil an Sichtbarkeit, den du in der KI-Antwort verlierst – und kannst du den verkraften?
  • Datengrundlage: Hast du belastbare Zahlen, dass AI Overviews bei deinen Themen Klicks killen statt Reichweite zu bringen?
  • Alternativen: Hast du Distributionskanäle jenseits der Google-Suche, die einen Reichweitenverlust auffangen?
Achtung: Solange Google nur Impressionen, aber keine KI-spezifischen Klickdaten liefert, ist jede Opt-out-Entscheidung ein Stück Blindflug. Triff sie nicht im Affekt nach einem Core Update, sondern auf Basis einer sauberen, über mehrere Wochen erhobenen Baseline.

Der deutsche Sonderfall: LG München I nimmt Google in Haftung

Key Takeaway: Das Landgericht München I sieht Google als unmittelbaren Störer für falsche Aussagen in AI Overviews. Damit existiert in Deutschland ein zweiter, juristischer Weg, sich gegen schädliche KI-Darstellungen zu wehren – unabhängig vom Opt-out-Schalter. Noch ist es eine einstweilige Verfügung, nicht rechtskräftig.

Während die Branche über den UK-Opt-out diskutiert, hat ein deutsches Gericht parallel eine womöglich weitreichendere Linie gezogen. Nach übereinstimmenden Berichten mehrerer Fachmedien hat das Landgericht München I (Az. 26 O 869/26) Google per einstweiliger Verfügung untersagt, in seiner „Übersicht mit KI“ unwahre Tatsachenbehauptungen über zwei Münchner Verlage zu verbreiten. Die KI hatte die Kläger fälschlich mit Abofallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht – Aussagen, die in keiner der verlinkten Quellen standen.

Der juristische Kern, und das ist das eigentlich Neue: Das Gericht stuft Google nicht als bloß mittelbaren, sondern als unmittelbaren Störer ein. Die AI Overview fasse Quellen „in eigenen Worten und nach einer eigenen Gliederung“ zusammen und treffe damit „eigene, von der Verfügungsbeklagten selbst aufgestellte“ Aussagen. Das Haftungsprivileg klassischer Suchmaschinen – nach dem ein Betreiber nur fremde Inhalte auffindbar macht – greife hier nicht, auch nicht über den Digital Services Act. Google muss laut Urteil rund 80 Prozent der Verfahrenskosten tragen; bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Bemerkenswert, aber mit Vorsicht zu lesen: Nach den bisherigen Berichten ist unklar, inwieweit die Verfügung über Deutschland hinaus Wirkung entfaltet. Grundsätzlich sind einstweilige Verfügungen deutscher Gerichte territorial gebunden, können aber faktisch globale Auswirkungen haben.

Einordnung, ohne zu überdrehen: Es handelt sich um eine einstweilige Verfügung, nicht um ein rechtskräftiges Urteil – Google kann in Berufung gehen, und die Entscheidung knüpft an eine Entscheidung des LG Frankfurt am Main vom September 2025 (Az. 2-06 O 271/25) an. Es ist ein Einzelfall, keine gefestigte Rechtsprechung; ob sich diese Rechtsauffassung durchsetzt, ist offen und wird voraussichtlich erst in höheren Instanzen geklärt. SISTRIX-Chef Johannes Beus ordnet das Urteil als mögliche Richtungsentscheidung ein, Christian Kunz von SEO Südwest bewertet es als bedeutsam; OnlineMarketing.de dokumentiert Googles Statement, man halte die Entscheidung für nicht final. Für die Praxis heißt das: In DACH gibt dir das Recht – anders als bisher nur die Technik – ein zweites Instrument an die Hand, wenn eine KI-Übersicht dir schadet. Wie tragfähig Googles Qualitätsmechanismen dabei wirklich sind, habe ich im Detail beleuchtet, als ich erklärt habe, wie Google KI-Texte bewertet.

Infografik: Die vier Hebel im Vergleich

Infografik: Vergleich von Search generative AI control, Google-Extended, nosnippet und noindex - was jeder Hebel aus AI Overviews, KI-Training, Snippet und Suche entfernt
Vier Hebel, vier Jobs: Welches Control was aus AI Overviews, KI-Training, Snippet und Suche nimmt. Eigene Darstellung nach Google-Dokumentation.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kostet mich der Opt-out aus AI Overviews meine Rankings?

Nach Googles Aussage nicht. In der Search-Console-Hilfe heißt es ausdrücklich, dass dieses Control nicht als Ranking- oder Inclusion-Signal für andere Teile der Suche verwendet wird. Deine klassischen organischen Positionen und der Discover-Feed bleiben unberührt – nur die KI-Funktionen liefern dann keine Impressionen und keinen Traffic mehr.

Kann ich den Opt-out-Schalter in Deutschland schon nutzen?

Noch nicht. Google testet die Funktion zunächst mit einem Teil der Website-Betreiber in Großbritannien und kündigt einen globalen Rollout nach der Testphase an, ohne festes Datum. Die AI Overviews selbst sind in Deutschland und Österreich seit Frühjahr 2025 aktiv – die Steuerung darüber fehlt hier also noch.

Ist der Opt-out dasselbe wie Google-Extended?

Nein. Google-Extended steuert das KI-Training, nicht die Anzeige in der Suche – Inhalte können trotz Google-Extended weiter in AI Overviews erscheinen. Der neue Schalter steuert umgekehrt die Anzeige und das Grounding in AI Overviews und AI Mode, betrifft aber nicht das Training. Google verweist in seiner Doku selbst auf diese Trennung.

Gilt der Ausschluss auch für die Gemini-App?

Nein. Die Gemini-App ist ausdrücklich ausgenommen. Der Schalter betrifft nur Googles Suchprodukte – AI Overviews, AI Mode und AI Overviews in Discover. Inhalte können also in Gemini weiterhin auftauchen, selbst wenn du dich aus den Such-KI-Funktionen ausschließt.

Bekomme ich genug Daten, um die Opt-out-Entscheidung zu treffen?

Nur teilweise. Die neuen KI-Performance-Daten in der Search Console zeigen Impressionen, betroffene URLs und Länder – aber keine Klicks. Du siehst, wo du in KI-Funktionen auftauchst, nicht ob das Traffic bringt. Genau diese fehlenden Klickdaten kritisieren Publisher und Branchenverbände als Lücke für eine fundierte Entscheidung.

Greift der Opt-out auch für Google Discover?

Laut Google-Dokumentation für die generativen KI-Funktionen in Discover ja, für den normalen Discover-Feed nein. Du verschwindest also aus den AI Overviews innerhalb von Discover, bleibst aber als reguläre Discover-Quelle erhalten. Wichtig, weil viele Publisher Discover als eigenständige Traffic-Quelle nutzen.

Fazit: Ein Schalter, der mehr Fragen stellt als beantwortet

Key Takeaway: Der AI-Overviews-Opt-out ist ein echter Fortschritt – endlich raus aus den KI-Funktionen, ohne Ranking-Strafe. Aber er ist in DACH noch nicht verfügbar, liefert dir keine Klickdaten für die Entscheidung und bündelt Funktionen, die du lieber einzeln steuern würdest. Für die meisten Seiten bleibt Drinbleiben die richtige Wahl.

Mein Rat: Behandle das Thema als Vorbereitung, nicht als To-do. Solange der Schalter nicht in DACH ankommt, baust du am sinnvollsten eine saubere Baseline deiner KI-Sichtbarkeit auf, lernst die vier Hebel auseinanderzuhalten und beobachtest, wie sich die regulatorische und juristische Lage entwickelt. Wenn der Opt-out dann verfügbar ist, entscheidest du mit Zahlen statt mit Reflexen – und weißt genau, welchen Hebel du anfasst.

Die spannendere Bewegung kommt in Deutschland ohnehin von zwei Seiten gleichzeitig: dem Opt-out aus Brüssel und London – und der Haftung aus München. Beide rütteln an derselben Frage, nämlich wem die KI-Antwort eigentlich gehört. Diese Frage wird uns 2026 noch oft beschäftigen.

Checkliste: Deine vier Schritte bis zum DACH-Rollout: 1) Generative-AI-Report in der GSC öffnen und monatlich die KI-Impressionen der Top-URLs notieren. 2) Properties-Struktur prüfen, damit dich die Vererbung später nicht überrascht. 3) Opt-out, Google-Extended, nosnippet und noindex sauber auseinanderhalten. 4) Entscheidungsrahmen durchgehen – und im Zweifel drinbleiben.

Stand: Juni 2026. Primärquelle ist die offizielle Google-Search-Console-Hilfe zum „Search generative AI control“; das Münchner Urteil (LG München I, Az. 26 O 869/26) ist eine einstweilige Verfügung und noch nicht rechtskräftig. Der Opt-out-Schalter ist zum Redaktionsstand auf einen Teil der UK-Betreiber beschränkt, befindet sich in einem begrenzten Test-Rollout und ist in DACH noch nicht für alle Properties verfügbar. Funktionsdetails geben den dokumentierten Stand wieder und können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit; dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder SEO-Beratung. Eine Aktualisierung folgt beim DACH-Rollout. – Christian Ott, seo-kreativ.de

Christian Ott - Gründer von www.seo-kreativ.de

Christian Ott – SEO kreativ denken & Wissen teilen

Als Gründer von SEO-Kreativ lebe ich meine 2014 entdeckte Leidenschaft für SEO. Mein Weg vom Hobby-Blogger zum SEO-Experten und Product Developer hat dabei meinen Ansatz geprägt: Ich teile Wissen verständlich, praxisnah und ohne Fachchinesisch.