Das Wichtigste in Kürze:
Google hat am 28.08.2026 angekündigt, die Site-Reputation-Policy im Europäischen Wirtschaftsraum nicht mehr durchzusetzen. Seit dem 30. August 2026 wirkt eine manuelle Maßnahme nach dieser Policy für Suchende im EWR nicht mehr. Außerhalb des EWR bleibt sie unverändert.
- Anlass sind laut Google die Gespräche mit der EU-Kommission im laufenden DMA-Verfahren. Die Kommission begrüßt den Schritt laut Reuters und will die Anwendung weiter beobachten.
- Zurückgenommen wird die Wirkung der manuellen Maßnahme. Der algorithmische Teil bleibt: Google kann einen Seitenbereich weiterhin abtrennen, sodass er unabhängig vom Rest der Domain rankt.
- Maßgeblich ist der Standort des Suchenden, nicht der Sitz der Website. Eine deutsche Domain mit manueller Maßnahme bleibt für Suchende außerhalb des EWR abgestraft.
- Googles Beitrag unterscheidet nicht nach Branche. Eine ausdrückliche Klarstellung zu Affiliate- und iGaming-Strukturen außerhalb des News-Bereichs steht darin aber nicht.
Am 6. Mai 2026 berichteten Bloomberg und Reuters, dass Google der EU-Kommission ein Remedies-Angebot vorgelegt hat. Zwei Tage später erklärte EU-Kommissionssprecher Thomas Regnier laut Reuters, das Angebot sei „simply not strong enough“. Damit ist das formale DMA-Verfahren, das die Kommission im November 2025 gegen Google eingeleitet hatte, weiterhin offen.
Dieser Beitrag fasst zusammen, was über das Verfahren und das Remedies-Angebot öffentlich bekannt ist, erklärt den Policy-Hintergrund und benennt die offenen Fragen.
Hintergrund: Das DMA-Verfahren gegen Google
Die folgende Timeline basiert auf offiziellen Kommissionsmitteilungen und Medienberichten:
- 5. März 2024: Google führt mit dem March 2024 Core Update drei neue Spam-Kategorien ein, darunter Site Reputation Abuse. Enforcement-Start: 5. Mai 2024.
- Mai 2024: Erste manuelle Maßnahmen werden öffentlich dokumentiert. Laut Sichtbarkeitsanalysen der SEO-Analysten Glenn Gabe und Lily Ray verlieren u. a. CNN Underscored, Forbes Advisor und WSJ Buyside an organischer Sichtbarkeit.
- 19./20. November 2024: Google aktualisiert die Policy. Laut damaliger Berichterstattung von Search Engine Roundtable signalisiert Google, dass auch redaktionelle Beteiligung des Publishers an Drittinhalten die SRA-Bewertung nicht automatisch ändert.
- 13. November 2025: Die EU-Kommission eröffnet ein formales DMA-Verfahren gegen Google. Wörtliche Begründung: „Indications that Google, based on its ’site reputation abuse policy‘, is demoting news media and other publishers‘ websites and content in Google search results when those websites include content from commercial partners.“ Der European Publishers Council zählt laut Berichten zu den Beschwerdeführern.
- 6. Mai 2026: Google reicht laut Bloomberg und Reuters ein Remedies-Angebot bei der EU-Kommission ein. Der vollständige Text wurde nicht veröffentlicht.
- 8. Mai 2026: EU-Kommissionssprecher Thomas Regnier erklärt laut Reuters: „The reality for now is that solution is simply not strong enough.“ Google erhält laut Berichten die Möglichkeit zur Nachbesserung.
- 28. August 2026: Google kündigt im Search Central Blog an, die Durchsetzung der Policy im Europäischen Wirtschaftsraum anzupassen. Kommissionssprecher Thomas Regnier begrüßt den Schritt laut Reuters.
- 30. August 2026: Die angekündigte Änderung greift. Seitdem wirken manuelle Maßnahmen nach der Site-Reputation-Policy für Suchende im EWR nicht mehr.
Die rechtliche Grundlage ist der Digital Markets Act (DMA), konkret Artikel 6(5) und 6(12). Diese verpflichten designierte Gatekeeper – Google ist einer von sieben – zu fairen, angemessenen und nicht-diskriminierenden Bedingungen beim Zugang von Geschäftspartnern zu ihren Diensten. Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera erklärte laut EU-Pressemitteilung: „We are concerned that Google’s policies do not allow news publishers to be treated in a fair, reasonable, and non-discriminatory manner in its search results.“
Laut Artikel 30 der Verordnung (EU) 2022/1925 (Digital Markets Act) kann die EU-Kommission bei Verstößen gegen Verpflichtungen aus den Artikeln 5, 6 und 7 Geldbußen von bis zu 10 % des weltweiten Vorjahresumsatzes verhängen; bei Wiederholungsverstößen steigt der Rahmen auf bis zu 20 %.
Was die Site Reputation Abuse Policy regelt
Googles offizielle Definition aus den Spam Policies for Google Web Search lautet: „Site reputation abuse is the practice of publishing third-party pages on a site in an attempt to abuse search rankings by taking advantage of the host site’s ranking signals.“
In der Update-Kommunikation vom November 2024 konkretisierte Google die Zielgruppe als „very low-value, third-party content produced primarily for ranking purposes and without close oversight“. Laut Googles offizieller FAQ-Kommunikation verstößt Affiliate-Content nicht automatisch gegen die Policy; entscheidend ist der Kontext und die primäre Zweckbestimmung der Inhalte.
Die EU-Kommission hält dem in ihrer Pressemitteilung vom 13. November 2025 entgegen, die Policy beeinträchtige „a common and legitimate way for publishers to monetise their websites and content“. Aus Sicht der Kommission ist die Frage, ob Googles Policy-Anwendung die von ihr beschriebene Differenzierung in der Praxis hinreichend abbildet.
Welche konkreten Black-Hat-Taktiken in der iGaming-Branche Google zu dieser Haltung geführt haben, dokumentiert der Beitrag zu Black-Hat-SEO im Glücksspiel.
Googles Remedies-Angebot: Was bekannt ist – und was nicht
Die detaillierteste öffentlich verfügbare Beschreibung des Angebots stammt von TheNextWeb (6. Mai 2026): „The proposals indicate that the company is willing to adjust how the site reputation abuse policy is applied to news domains, and to make the policy’s effect on publisher pages more transparent.“ Reuters berichtet, das Angebot umfasse „amendments to its anti-spam policies“ – Plural.
Was aus Medienberichten bekannt ist:
- Eine angepasste Anwendung der SRA-Policy speziell für News-Domains ist offenbar Teil des Angebots.
- Mehr Transparenz darüber, wie die Policy Publisher-Pages trifft, soll ebenfalls enthalten sein.
- Laut Reuters erklärte Kommissionssprecher Thomas Regnier am 8. Mai 2026, die Lösung sei nicht stark genug.
Was nicht bekannt ist:
- Der vollständige Inhalt des Angebots.
- Ob und wie eine Anpassung für Affiliate-Sites außerhalb von News-Domains gälte.
- Ob eine Anpassung auf den EU-Markt beschränkt bliebe oder global gelten würde.
- Das Ergebnis des weiteren Verfahrensschritts.
Update vom 28.08.2026: Google setzt die Policy im EWR nicht mehr durch
Der offene Verfahrensstand, den dieser Beitrag seit Mai beschreibt, ist an einem Punkt geschlossen. Google hat am 28.08.2026 im Search Central Blog den Beitrag „Update to the Site Reputation Policy“ veröffentlicht. Der entscheidende Satz nennt den Anlass beim Namen: „Following discussion with the European Commission, we are adjusting our enforcement approach within the European Economic Area (EEA) and clarifying the criteria we consider when applying the policy.“
Was sich zum 30. August 2026 geändert hat:
- Für Suchende innerhalb des EWR wirkt eine manuelle Maßnahme nach dieser Policy nicht mehr: „For users inside the EEA, the impact of the manual action won’t apply.“
- Für Suchende außerhalb des EWR bleibt es beim bisherigen Verfahren: „For users outside the EEA, a manual action regarding our site reputation policy will directly affect search results for the portion of the site affected. As before, the rest of the site won’t be affected.“
- Die Benachrichtigung bleibt: „Site owners will continue to be notified within Search Console when a manual action is applied.“ Der Reconsideration Request bleibt möglich und berechtigte Sites können den Streit danach in ein Mediationsverfahren bringen.
- Der algorithmische Teil bleibt unberührt: „The affected section of the site may be separated in our systems so that, over time, it ranks independently from the rest of the site.“
| Was | Suchende im EWR (seit 30.08.2026) | Suchende außerhalb des EWR |
|---|---|---|
| Manuelle Maßnahme wirkt auf das Ranking | nein | ja, auf den betroffenen Seitenbereich |
| Meldung in der Search Console | ja | ja |
| Reconsideration Request möglich | ja | ja |
| Algorithmische Abtrennung des Bereichs | ja | ja |
Eigene Darstellung nach dem Google-Blogpost vom 28.08.2026. Maßgeblich ist der Standort des Suchenden, nicht der Sitz der Domain.
Das letzte Zitat ist der Punkt, den die Kurzmeldungen zu diesem Schritt meistens weglassen. Zurückgenommen wird die Wirkung der manuellen Maßnahme, nicht die Fähigkeit von Googles Systemen, einen Seitenbereich als eigenständig zu behandeln. Wer daraus liest, Parasite SEO sei im EWR wieder folgenlos, liest über diesen Satz hinweg.
Google selbst formuliert den Schritt nicht als Einsicht: „While we remain concerned that an overbroad application of the DMA could prevent us from addressing real threats to the integrity of our search results, we believe this approach enables us to combat attempts to manipulate search results for our users.“
Die Kommission wertet es als Erfolg. Derselbe Sprecher, der das Mai-Angebot als nicht ausreichend bezeichnet hatte, wird laut Reuters jetzt so zitiert: „We welcome the repeal of this policy, which unfairly penalised publishers and other business users of Google Search.“ Dazu: „Thanks to the DMA, Google Search will no longer demote press publications solely for hosting third-party content.“ Die Kommission will die Anwendung der neuen Regelung weiter beobachten.
Was das für Affiliate- und iGaming-Strukturen heißt. Googles Beitrag unterscheidet nicht nach Branche. Er spricht durchgehend von „manual actions applied under our site reputation policy“, ohne auf News-Domains einzugrenzen. Nach diesem Wortlaut gilt die EWR-Ausnahme für jede Site mit einer solchen manuellen Maßnahme. Das ist meine Lesart des Textes und keine Aussage Googles über Branchen. Eine ausdrückliche Klarstellung zu Affiliate-Strukturen außerhalb des News-Bereichs steht in dem Beitrag nicht.
Einordnung: Relevanz für Publisher und SEO
Nach der Kommissionsmitteilung vom 13. November 2025 richtet sich das Verfahren vor allem gegen News-Publisher und Verlage, die Inhalte kommerzieller Partner einbinden. Laut öffentlicher Berichterstattung und Sichtbarkeitsanalysen von SEO-Analysten zählen CNN Underscored, Forbes Advisor und WSJ Buyside zu den dokumentierten betroffenen Sektionen; die EU-Kommission nennt keine spezifischen Domainnamen in ihrer Mitteilung.
Aus meiner Beobachtungsperspektive als Practitioner im iGaming-SEO-Umfeld verdeutlichen Modelle wie das von Clickout Media das Skalierungsmuster, das die SRA-Policy adressiert: Domains mit etabliertem Reputation-Kapital, die für KI-basierte iGaming-Affiliate-Inhalte genutzt wurden. Laut öffentlich dokumentierten Berichten – u. a. Press Gazette (2024) und einer weiteren Recherche vom März 2026 – ist Clickout Media öffentlicher Bestandteil der Branchendebatte zu diesem Thema. Eine rechtliche Bewertung dieser Praktiken ist nicht Gegenstand dieses Beitrags.
Die möglichen Folgen für Publisher-Modelle und Affiliate-Strukturen sind derzeit offen. Das Verfahren gilt Branchenvertretern als laufende Prüfung mit möglicher Relevanz für die Branche. Welche Strategien im Parasite-SEO-Umfeld unabhängig vom Verfahrensausgang tragen, zeigt der Parasite SEO 2026 Überblick.
Was zu beobachten bleibt
- EU-Kommissionsmitteilungen unter digital-markets-act.ec.europa.eu – die einzige verlässliche Primärquelle zum Verfahrensstand. Teilweise ausgelöst: Zum 31.08.2026 liegt eine Sprecher-Äußerung über Reuters vor, eine förmliche Mitteilung zum Verfahrensabschluss noch nicht.
- Google Search Central Blog, Sektion „Spam Policies“ – Policy-Änderungen werden dort offiziell kommuniziert. Dieses Signal hat am 28.08.2026 ausgelöst: Der Beitrag „Update to the Site Reputation Policy“ kündigt die EWR-Ausnahme an. Davor zuletzt das März 2026 Spam Update, das Site Reputation Abuse explizit ausklammerte.
- Sichtbarkeit historisch betroffener Sektionen – CNN Underscored, Forbes Advisor, WSJ Buyside über Sistrix oder Semrush. Messbare Sichtbarkeitsveränderungen, insbesondere im EU-Index, wären ein Signal.
- Manual-Action-Reports in der Search Console – häufigere Reconsideration-Entscheidungen im Verlagsbereich wären ein Frühindikator. Neu seit dem 30.08.2026: Die Meldung erscheint weiter, ihre Wirkung im EWR nicht mehr. Wer eine Maßnahme im Konto sieht, sollte daraus also nicht mehr auf einen Sichtbarkeitsverlust im EWR schließen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was untersucht die EU-Kommission in dem Verfahren gegen Google?
Die EU-Kommission untersucht laut ihrer Mitteilung vom 13. November 2025, ob Googles Anwendung der Site-Reputation-Abuse-Policy gegen den Digital Markets Act verstößt. Im Fokus steht, ob Google News-Publisher in den Suchergebnissen benachteiligt, wenn deren Seiten Inhalte kommerzieller Partner enthalten.
Was enthält Googles Remedies-Angebot?
Der vollständige Text wurde nicht veröffentlicht. Laut TheNextWeb und Reuters soll Google eine angepasste Policy-Anwendung für News-Domains sowie mehr Transparenz angeboten haben. Laut Reuters erklärte Kommissionssprecher Thomas Regnier am 8. Mai 2026, die Lösung sei nicht stark genug.
Bedeutet das Angebot eine Abschaffung der Site Reputation Abuse Policy?
Nein. Die Policy besteht weiter und wird außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums unverändert durchgesetzt. Google hat am 28.08.2026 angekündigt, dass manuelle Maßnahmen nach dieser Policy seit dem 30. August für Suchende im EWR nicht mehr wirken. Der algorithmische Teil bleibt auch dort bestehen: Google kann einen betroffenen Seitenbereich weiterhin abtrennen, sodass er unabhängig vom Rest der Domain rankt.
Ist Affiliate-Content grundsätzlich von der Policy betroffen?
Laut Googles offizieller FAQ-Kommunikation verstößt Affiliate-Content nicht per se gegen die Policy. Entscheidend ist laut Google, ob Drittpartei-Inhalte primär dazu dienen, Ranking-Signale einer etablierten Domain auszunutzen, ohne eigenständigen redaktionellen Mehrwert zu bieten.
Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Der Streitpunkt ist mit Googles Ankündigung vom 28.08.2026 praktisch erledigt: Kommissionssprecher Thomas Regnier begrüßt den Schritt laut Reuters und die Kommission will die Anwendung der neuen Regelung beobachten. Eine förmliche Mitteilung zum Abschluss des Verfahrens lag zum Stand dieses Beitrags nicht vor. Ein Enddatum wurde öffentlich nicht kommuniziert.
Betrifft das Verfahren auch iGaming- oder Affiliate-Strukturen außerhalb von News-Domains?
Nach bisheriger Kommissionsmitteilung richtet sich das Verfahren vor allem gegen Publisher- und News-Domains. Andere Strukturen sind nach bisher veröffentlichter Kommissionsmitteilung nicht explizit Gegenstand des Verfahrens. Googles Ankündigung vom 28.08.2026 unterscheidet ihrerseits nicht nach Branche, klärt Affiliate-Strukturen außerhalb des News-Bereichs aber auch nicht ausdrücklich. Eine abschließende Bewertung lässt sich daraus nicht ableiten.
Wirkt eine manuelle Maßnahme wegen Site Reputation Abuse in Deutschland noch?
Seit dem 30. August 2026 nicht mehr für Suchende innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, zu dem Deutschland gehört. Für Suchende außerhalb des EWR wirkt sie unverändert auf den betroffenen Teil der Website. Maßgeblich ist der Standort des Suchenden, nicht der Sitz der Domain. Die Meldung in der Search Console erscheint weiterhin und der algorithmische Teil der Policy bleibt in Kraft.
Fazit
Die EU-Kommission prüft mit dem DMA-Verfahren gegen Google, ob die konkrete Anwendung der Site-Reputation-Abuse-Policy mit den Gatekeeper-Pflichten vereinbar ist. Das Verfahren richtet sich laut Kommissionsmitteilung vom 13. November 2025 vor allem gegen Publisher- und News-Domains sowie deren Monetarisierungsmodelle über kommerzielle Partner. Ob und in welchem Umfang iGaming-Affiliate-Strukturen von einem möglichen Verfahrensergebnis betroffen wären, ist nach aktuellem Stand nicht abschließend zu beurteilen und lässt sich aus der bisherigen Kommissionsmitteilung nicht ableiten.
Googles Remedies-Angebot vom 6. Mai 2026 wurde laut Reuters am 8. Mai als nicht ausreichend bewertet. Dreieinhalb Monate später hat Google geliefert, was die Kommission wollte: Am 28.08.2026 kündigte das Unternehmen an, die Durchsetzung im Europäischen Wirtschaftsraum anzupassen, wirksam seit dem 30. August. Damit ist die Frage nach der Reichweite beantwortet, die dieser Beitrag im Mai noch als offen führen musste. Sie ist regional, nicht global.
Zwei Einschränkungen bleiben und sie sind der Grund, warum „Google kippt die Policy“ die Sache nicht trifft. Erstens gilt die Ausnahme nur für Suchende im EWR; dieselbe Domain bleibt für Suchende außerhalb herabgestuft. Zweitens betrifft die Rücknahme allein die manuelle Maßnahme. Der algorithmische Teil bleibt: Google kann einen Seitenbereich weiterhin abtrennen, sodass er unabhängig vom Rest der Domain rankt. Ob sich das im EU-Index als messbare Bewegung zeigt, ist frühestens in den Wochen nach dem 30.08.2026 zu sehen.


